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Das Gas entspricht in
seiner Beschaffenheit und seinem
brenntechnischen Verhalten der
2. Gasfamilie nach jeweils geltenden
DVGW-Richtlinien (Arbeitsblatt
G 260).
Das Gas hat im Normalfall
einen mittleren Brennwert (Ho,n)
von ca. 11,10 kWh/m³; der Mittelwert
des Wobbe-Index (Wo) beträgt
ca. 14,75 kWh/m³ mit der nach
dem jeweils geltenden DVGW-Arbeitsblatt
G 260 zulässigen Schwankungsbreite.
Der Nennwert des Wobbe-Indexes
gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260,
der für die Gasverbrauchseinrichtungen
als Einstellwert zugrunde gelegt
wird, beträgt 15,00 kWh/m³.
Der
Netzbetreiber ist berechtigt,
den Brennwert und den Wobbe-Index
des zu liefernden Gases im Rahmen
der 2. Gasfamilie des DVGW-Arbeitsblattes
G 260 zu ändern, sowie einen
dazugehörigen neuen Mittelwert
des Wobbe-Indexes festzulegen.
Der Netzbetreiber wird eine
solche Änderung jährlich ankündigen,
sofern er hieran nicht durch
unvorhergesehene Ereignisse
gehindert wird.
Der Netzbetreiber ist berechtigt,
nach rechtzeitiger Ankündigung
(d.h. mindestens 6 Monate vorher)
ganz oder teilweise Gas anderer
als der vorgenannten Qualität
zu liefern, sofern dieses Gas
für die Verwendung beim Endabnehmer
geeignet bleibt. Gas der 2.
Gasfamilie nach den jeweiligen
DVGW-Richtlinien (Arbeitsblatt
G 260) gilt in jedem Fall als
für die Verwendung beim Endabnehmer
geeignet.
Für die Gasabrechnung wird
je nach Druckstufe der monatliche
Brennwert oder der Jahresbrennwertfaktor
verwendet. Die Ermittlung des
Jahresbrennwertfaktors zur Umrechnung
von m³ in KW erfolgt nach dem
DVGW-Regelwerk Arbeitsblatt
G 685.
Erläuterungen
zu Bilanzierungsbrennwert und
Abrechnungsbrennwert.
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