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 Feststellung Grundversorger


Erklärung des Gas-Netzbetreibers
zur Feststellung des Grundversorgers nach §§ 36, 18 EnWG

Gemäß § 36 EnWG in Verbindung mit §18 EnWG ist der Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01.Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und bis zum 30. September des jeweiligen Feststellungsjahres im Internet zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Die Grundversorgungspflicht im Netzgebiet der „Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH“ obliegt, nach Feststellung der am Stichtag 30.06.2018 mit Erdgas versorgten Haushaltskunden, dem Energieversorgungsunternehmen:

Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH
-Vertrieb-
Wasserturmweg 9
19288 Ludwigslust

Ludwigslust, 01.07.2018

 Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH
-Netzbetrieb-

gez. Bosecke
Geschäftsführer

 


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Grundversorger
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