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Erklärung des Gas-Netzbetreibers zur Feststellung des Grundversorgers nach
§§ 36, 18 EnWG
Gemäß § 36 EnWG in Verbindung mit §18 EnWG ist der Betreiber von
Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01.Juli 2006,
den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre
festzustellen und bis zum 30. September des jeweiligen Feststellungsjahres im
Internet zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde
schriftlich mitzuteilen.
Die Grundversorgungspflicht im Netzgebiet der „Stadtwerke Ludwigslust-Grabow
GmbH“ obliegt, nach Feststellung der am Stichtag 30.06.2018 mit Erdgas versorgten
Haushaltskunden, dem
Energieversorgungsunternehmen:
Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH -Vertrieb-
Wasserturmweg 9 19288 Ludwigslust
Ludwigslust, 01.07.2018
Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH -Netzbetrieb-
gez. Bosecke Geschäftsführer
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