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Die GasNZV verpflichtet
in § 40 Abs. 1 Nr. 7 alle
Netzbetreiber zur Veröffentlichung
des Abrechnungsbrennwertes des
Vormonats an allen Ein- und
Ausspeisepunkten bis zum zehnten
Werktag des Folgemonats.
Bilanzierungsbrennwert
Beim Bilanzierungsbrennwert
handelt es sich um einen vorläufigen
Brennwert zur vorläufigen
Energiemengenermittlung, der
auf Grund vorgegebener Bilanzierungsprozesse
Anwendung findet. Er wird nicht
zur Erstellung einer Energieabrechnung
verwendet.
Zur Bestimmung des Bilanzierungsbrennwerts
wird von den Stadtwerken Ludwigslust-Grabow
GmbH das Vorvormonats-Verfahren,
beschrieben in der Kooperationsvereinbarung
IX (KoV IX), verwandt. Bei diesem
Verfahren wird der Abrechnungsbrennwert
des Monats, welcher zwei Kalendermonate
vor dem Liefermonat liegt (Vorvormonat),
dem Liefermonat als Bilanzierungsbrennwert
zu Grunde gelegt, z.B. Verwendung
des monatlichen Abrechnungsbrennwerts
von Januar als Bilanzierungsbrennwert
für den Monat März.
Abrechnungsbrennwert
Das Erdgasversorgungsnetz
der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow
GmbH ist ein Brennwertgebiet,
in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert
angewendet wird. Während
leistungsgemessene Großkunden
mit dem jeweiligen Monatsbrennwert
abgerechnet werden, ermittelt
sich der Abrechnungsbrennwert
für alle SLP-Kunden aus
dem mengengewichteten Brennwert
über den entsprechenden
Zeitraum. Das Verfahren zur
Ermittlung ist im DVGW Arbeitsblatt
G 685 „Gasabrechnung“ beschrieben.
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