Bedingungen für Netzzugang, Musterverträge und Entgelte
Die Bundesregierung ist berechtigt, mittels Rechtsverordnung allgemeine
Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das
Niederdrucknetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen
festzusetzen.
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